Ausweispflicht bei der Wahl!

Achtung! Auch wenn die WahlbeisitzerInnen dich kennen, müssen sie bei der Wahl am Sonntag, 4. Dezember, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis von dir verlangen.

„Dank“ der Wahlanfechtung will die Gemeinde bei diesem Wahlgang kein Risiko eingehen und wirklich alles auf den Punkt genau erfüllen. Dazu zählt auch die Ausweispflicht. Bitte gib diese Informationen an deine FreundInnen und Bekannten weiter!

Als gültiger amtlicher Lichtbildausweis zählen: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.! Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Wenn du sie mitbringst, erleichtert das allerdings die Arbeit der Wahlkommission.

Zur Erinnerung: Die Stimmabgabe ist zwischen 8 und 13 Uhr möglich!
Mehr Info zum Wahlablauf findest du auf der Website der Marktgemeinde Zwettl an der Rodl.